1.1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma SolarLoader+ GmbH, Weinsbergstr. 190, 50825 Köln (im Weiteren auch: „uns“ oder „wir“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingun-gen.
1.2. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten insbesondere für Verträge über die Pla-nung, Lieferung und Montage von Solar Carports, Ladesäulen, Solaranlagen, Speichertechnik sowie Komponenten, Zubehör und Ersatzteile. Sie gelten für Verträge über den Verkauf und/oder die Liefe-rung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). Diese AGB gelten auch für verbundene Dienstleistungen wie z.B. Service- und Wartungsverträge, Treibhausgasquotenhandel usw.
1.3. Der Kunde ist gemäß § 13 BGB Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leis-tungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten ausschließlich diese AGB. AGB des Kunden gelten nur insoweit, als wir ihnen vor dem jeweiligen Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich zuge-stimmt haben. Darüber hinaus gelten diese AGB bei Verträgen mit Unternehmern in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde selbst allge-meine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder den hier ausgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.5. Wir sind berechtigt, diese AGB jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Nach Zugang dieser Änderungsmitteilung steht dem Kunden ein außerordentliches Kündi-gungsrecht zu. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Wo-chen den Änderungen mindestens in Textform (§ 126b BGB) schriftlich widerspricht.
1.6. Individuelle Vereinbarungen (z.B. Rahmenlieferverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen, Service- und Wartungsverträge, Verträge über den Handel von Treibhausquoten usw.) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor den AGB. Handelsklauseln sind im Zweifel gemäß den von der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) herausgegebenen Incoterms® in der bei Vertrags-schluss gültigen Fassung auszulegen. Dies gilt auch für sonstige individuelle Vereinbarungen wie Ne-benabreden, Ergänzungen und Änderungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein Vertrag bzw. unsere Bestätigung in Textform maßgebend.
1.7. Erbringen wir Leistungen, die mehrere Vertragsarten betreffen (gemischte Verträge), also z.B. bei Lie-ferung und Montage, oder Lieferung und Planung, gelten die Bestimmungen dieser AGB insgesamt, wobei auf die einzelnen Teilleistungen vorrangig die Bestimmungen aus den Regelungen, die die je-weilige Vertragsart betreffen (Ziff. 12 u.13), anzuwenden sind.
1.8. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsabschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (Z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), be-dürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls mindestens der Textform.
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen usw.), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen - auch in elektronischer Form - überlassen haben.
2.2. Die Bestellung oder der Auftrag des Kunden ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang durch Zusendung einer Auftragsbestä-tigung in Textform annehmen.
2.3. Angaben, die wir zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung machen, sowie Darstellungen dersel-ben, sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Diese sind keine garantierten Beschaffenheits-merkmale. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften er-folgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleich-wertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
2.4. Wir behalten uns das Eigentum und/oder das Urheberrecht an allen abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Be-rechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von uns weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von uns diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und even-tuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
2.5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber uns abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), be-dürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.
3.1. Die Lieferung von Ware erfolgt ab Lager, was gleichzeitig Erfüllungsort ist, sofern nichts anderes ver-einbart ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungsverkauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart worden ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
3.2. Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über.
3.3. Ist der Kunde Unternehmer, geht bei einem Versendungskauf die Gefahr des Untergangs und der Ver-schlechterung der Ware sowie des Verzugs bereits mit Auslieferung der Ware an den Transport-/Frachtführer bzw. die Person oder das Unternehmen über, das zur Ausführung der Versendung beauf-tragt wurde. Ist die Abholung der Ware durch den Kunden vereinbart, so geht die Gefahr des zufälli-gen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Bereitstellung der Ware zur Abholung und der Anzeige hierüber gegenüber dem Kunden auf diesen über.
3.4. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit der Übergabe der Ware, spätestens mit deren Anlieferung am vereinbarten Lieferort, an diesen über.
3.5. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
4.1. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsum-fang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
4.2. Alle unserer Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angege-ben.
4.3. Der Kaufpreis, Transport- und Versandkosten bzw. unsere (Rest-)Vergütung sind unmittelbar nach Rechnungszugang und Lieferung der Ware bzw. Abnahme unserer Leistungen zur Zahlung fällig.
4.4. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden insbesondere gemäß Ziff. 8.6. dieser AGB unberührt.
4.5. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise in dem Umfang anzupassen, wie nach Vertragsschluss jeweils nicht abwendbare Veränderungen preisbildender Faktoren (z.B. Material-/Energiekosten, Per-sonalkosten aufgrund von Tarifabschlüssen oder Steuern) eintreten.
4.6. Beim Versendungsverkauf (Ziff. 3.3.) trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. von ihm gewünschten Transportversicherung sowie etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Ausgaben.
4.7. Für in sich abgeschlossene Leistungsteile und für individuell angefertigte Bauteile können wir eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes berechnen, sofern das Eigentum hieran auf den Kunden übertragen wird. Verzögert sich aus vom Kunden zu vertretenden Umständen, wozu auch Verzögerungen im Montageablauf gehören, der Aufbau montagefertiger Bauteile um mehr als 14 Tage, so wird eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes fällig, wenn gleichzeitig das Eigentum an den Bauteilen übertragen wird.
4.8. Zahlungen werden unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Kunden zunächst auf die jeweils älteste Schuld des Kunden angerechnet. Sind bereits Kosten und/oder Zinsen entstanden, so wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung an-gerechnet.
4.9. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfä-higkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir berechtigt, unsere Leistung und leistungsvorbereitende Handlungen zu verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Zur Zahlung/Sicherheitsleistung können wir dem Kunden eine ange-messene Frist setzen. Nach erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.1. Alle gelieferten Waren und Gegenstände (nachfolgend Waren genannt) bleiben Eigentum der Solar-Loader+ GmbH, bis der Kunde sämtliche aus der Geschäftsbeziehung resultierenden Ansprüche erfüllt hat. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicher-ten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehören-den Waren erfolgen.
5.2. Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist der Kunde nicht berechtigt, Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs umzubilden und/oder zu verarbeiten. Im Falle der Verarbeitung und/oder Umbildung von Vorbehaltsware erfolgt dies im Namen und für die Solar-Loader+ GmbH, jedoch ohne dass uns hieraus Verpflichtungen entstehen. Im Falle des Erlöschens des Eigentums infolge gesetzlichen Eigentumsüberganges, insbesondere durch Verbindung, Verar-beitung oder Vermischung, verpflichtet sich der Kunde, uns mit Abschluss des Vertrags einen (Mit-) Eigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts zu übertragen.
5.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung auf fällige Forderungen, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Wir sind in diesem Zusammenhang berech-tigt, das Grundstück des Kunden zu betreten. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts, wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher und die Vorschriften über Finan-zierungshilfen (§§ 499 bis 504 BGB) finden Anwendung. Zahlt der Kunde trotz Fälligkeit der zugrunde-liegenden Forderung nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn dem Kunden zuvor er-folglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt wurde oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
5.4. Ist der Kunde Unternehmer, tritt er schon mit Vertragsabschluss die ihm aus der Veräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer zustehenden Forderungen mit allen Nebenrech-ten sicherungshalber in voller Höhe an uns ab. Der Unternehmer wird ermächtigt, die an uns abgetre-tenen Forderungen im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs für eigene Rechnung und in eigenem Namen einzuziehen. Diese Ermächtigung kann von uns für den Fall, dass sich der Unter-nehmer in Zahlungsverzug befindet, widerrufen werden. Widerrufen wir diese Ermächtigung, hat uns der Unternehmer auf Verlangen alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen. Bis zur vollständigen Bezah-lung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Lieferung und/oder dem Verkauf von Ware (nachfolgend: „Vorbehaltsgegenstände“) und/oder einer laufenden Geschäftsbeziehung (ge-sicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den Vorbehaltsgegenständen vor.
6.1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme des Angebotes angegeben. Ist eine Anzahlung durch den Auftraggeber vereinbart, beginnt die Lieferfrist nicht vor Eingang der Anzah-lung.
6.2. Wir sind zu Teilleistungen bzw. Teillieferungen berechtigt, es sei denn, diese sind als solche für den Kunden ohne Interesse.
6.3. Eine Ausführungs- bzw. Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt (dazu zählen u.a. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, Vulkanausbrüche, Epidemien/Pandemien, Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Sabotage, Streiks, Terrorismus, Verkehrsunfälle und Produktionsstörungen) und al-len unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eintretenden Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, soweit solche Hindernisse nachweislich die Erbringung der geschuldeten Leistung beeinflus-sen. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Vorlieferanten, Zulieferanten, Frachtfüh-rern oder Subunternehmern eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Kunden mit, sobald uns dies möglich ist. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert oder feststeht, dass sie länger als drei Monate dauern wird, können sowohl der Kunde als auch wir vom Vertrag zu-rücktreten. Im Falle des Rücktritts wegen derartiger Hindernisse sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Dies gilt nur dann, wenn wir dem Kunden dies nach Erkenntnis der Tragweite des unvorhergesehenen Hindernisses unverzüglich mitgeteilt haben.
6.4. Der Kunde hat für die Möglichkeit der ungestörten Anlieferung und Montage Sorge zu tragen. Können diese Bedingungen vom Kunden nicht erfüllt werden, weil bauseits Verzögerungen oder Unterbre-chungen durch am Montageort beschäftigte Firmen oder durch Vorlieferanten des Kunden oder Nicht-beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben eingetre-ten sind, so ist uns dies mindestens zehn Tage vorher bekannt zu geben. Sind zu diesem Zeitpunkt bereits Lieferungen eingeleitet, die durch vom Kunden zu vertretende Umstände an uns zurückgesandt werden, sind wir berechtigt, unsere Mehraufwendungen gesondert in Rechnung zu stellen. Die verein-barte Lieferfrist verlängert sich entsprechend. Dies gilt auch im Falle von Änderungen oder Neubestel-lungen des Kunden, die nach Vertragsschluss erfolgen.
6.5. Gerät der Kunde mit der Annahme der Liefergegenstände in Verzug, so können wir nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und/oder Schaden-ersatz statt der Leistung verlangen. Bei Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs statt der Leis-tung können wir 40 % des Auftragswertes netto als pauschalen Schadenersatz fordern. Die Geltend-machung weitergehender Schadenersatzansprüche wird hiervon nicht berührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis uns gegenüber vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als in Höhe der vorstehenden Pauschale entstanden ist.
6.6. Darüber hinaus sind wir berechtigt, bei Annahmeverzug des Kunden die anfallenden Aufwendungen, insbesondere Lagerkosten, zu berechnen. Bei Lagerung in unseren eigenen Räumen werden die orts-üblichen Lagerkosten berechnet.
6.7. Der Eintritt des Lieferverzugs durch uns bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Kunde pauschalisierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchs-tens 5% des Lieferwerts, der verspätet gelieferten Ware oder des verspätet hergestellten Werks. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein geringer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
6.8. Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. Unmöglichkeit oder Unzu-mutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.
7.1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägi-gen gesetzlichen Vorschriften.
7.2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrläs-sigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragsflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhal-tung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist jedoch die Haf-tung auf den nach der Art des Auftrages vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durch-schnittsschaden begrenzt.
7.3. Die sich aus Ziff. 7.2. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziff. 7.2. gelten hingegen nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käu-fers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
7.5. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber uns ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mit-arbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8.1. Für die Rechte des Kunden bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgen-den nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften der §§ 478, 479 BGB bei einem Verbrauchsgüterkauf.
8.2. Ein Mangel liegt vor, wenn die Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind; es macht hierbei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung vom Kunden, vom Hersteller oder von SolarLoader+ stammt. Öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Drit-ter (z.B. Werbeaussagen), die nicht ausdrücklich in den Vertrag einbezogen wurden, begründen keine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware.
8.3. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, beurteilt sich das Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Regelungen (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB, § 633 Abs. 2 S. 2 und 3 BGB).
8.4. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns dieser unverzüglich anzuzeigen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie inner-halb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige ge-nügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung anzuzeigen, wo-bei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder die Mängelanzeige, haften wir nicht für den Mangel.
8.5. Ist der Kunde Verbraucher, kann er bei Vorliegen eines Mangels zunächst nach seiner Wahl Ersatzlie-ferung oder Nachbesserung verlangen, es sei denn, die gewählte Art der Nacherfüllung (Ersatzliefe-rung oder Nachbesserung) ist für uns im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen unverhältnismäßig oder unmöglich.
8.6. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde die fällige Vergütung bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemes-senen Teil der Vergütung zurückzubehalten. § 641 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.
8.7. Der Kunde hat uns zur Nacherfüllung angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfzwecken zu übergeben bzw. Zugang zur gelieferten Einrichtung zu gewäh-ren. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Ware nach den gesetzlichen Vor-schriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder die Demontage der mangelhaften Ware noch die erneute Montage, sofern wir ursprünglich nicht zur Montage vertraglich verpflichtet waren.
8.8. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, Aus- und Einbaukosten sowie Kosten für Montage und Demon-tage, sofern wir ursprünglich zur Montage verpflichtet waren, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die Kosten der Aufwendungen vom Kunden ersetzt verlangen.
8.9. In dringenden Fällen, z.B. bei Gefahr für Leib und Leben, Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer solchen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Recht aus Selbstvornahme besteht nicht, wenn wir nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung zu verweigern.
8.10. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis/die Vergütung mindern. Bei einem unerhebli-chen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. § 634 Nr. 2 und Nr. 3 BGB bleiben unberührt.
8.11. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziff. 7 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
8.12. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die infolge normaler Abnutzung, mangelhafter Einbau- und Montagearbeiten oder fehlerhafter Inbetriebsetzung entstanden sind, soweit dies nicht von uns verschuldet wurde; bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Wartung, nicht sach-gemäßer Beanspruchung sowie Nichtbeachtung der Montage- oder Bedienungsanleitung und der ein-schlägigen Normen. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen auch dann, wenn ohne unsere Geneh-migung seitens des Kunden oder eines Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenom-men werden.
9.1. Ein Unternehmer hat die Ware unverzüglich nach Übergabe auf Fehler zu prüfen und uns etwaige Män-gel schriftlich und spezifiziert mitzuteilen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach deren Entde-ckung uns gegenüber schriftlich geltend gemacht werden. Die Rügen sind so rechtzeitig vor einer Be- und Verarbeitung mitzuteilen, dass wir noch in der Lage sind, Abhilfe zu schaffen. Versäumt der Un-ternehmer die Rügefristen, verliert er etwa ihm zustehende Gewährleistungsrechte.
9.2. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, können wir gegenüber Unternehmern zunächst wählen, ob Nacher-füllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sa-che (Ersatzlieferung) erfolgt. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
Diverse Hersteller, insbesondere von Solarmodulen und Wechselrichtern, gewähren uns für ihre Produkte bestimmte, über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende, Produkt- und Leistungsgarantien (nachfol-gend Herstellergarantien genannt). Soweit dies bei Produkten, die wir an den Kunden geliefert haben, der Fall ist, informieren wir den Kunden über den Hersteller und den Inhalt dieser Herstellergarantien. Um dem Kunden die Durchsetzung von Ansprüchen aus diesen Herstellergarantien zu erleichtern, bevollmächtigen wir hiermit den Kunden, bestehende Ansprüche aus den Herstellergarantien im Namen von SolarLoader+ unmit-telbar gegen diese Hersteller geltend zu machen.
Ausschließlich für Verbraucher gilt nachfolgendes Widerrufsrecht bei der Bestellung per Telefax, E-Mail, über unseren Webshop oder sonstige Fernkommunikationsmittel.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
SolarLoader+ GmbH
Weinsbergstr. 190
50825 Köln
Telefon: +49 (0) 221 9602 8811
Telefax: +49 (0) 221 9602 8801
E-Mail: dialog @solarloader.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ih-ren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Wider-rufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung ver-wenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Nicht paketversandfähige Waren holen wir ab. Paketversandfähige Waren haben Sie unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf des Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der paketversandfähigen und der nicht paketversandfähigen Waren. Die Kosten der Rücksendung für nicht paketversandfähige Waren werden auf höchstens etwa 300,00 EUR geschätzt.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf ei-nen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung und Zusammenstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrau-chers zugeschnitten sind.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Liefe-rung auf Grund Ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt werden.
Ende der Widerrufsbelehrung
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An:
SolarLoader+ GmbH
Weinsbergstr. 190
50825 Köln
Telefax: +49 (0) 221 9602 8801
E-Mail: dialog @solarloader.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgen-den Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*) / erhalten am (*):
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
---
(*) Unzutreffendes streichen.
12.1. Wir sind lediglich verpflichtet, die vom Kunden zur Montage bereitgestellten Komponenten betriebs-fertig zu montieren. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die durch ihn bereit ge-stellten Komponenten den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
12.2. Wir sind berechtigt, uns zur Durchführung des Vertrages Dritter zu bedienen.
12.3. Die Einspeisung von elektrischer Energie in das Netz des örtlichen Netzbetreibers setzt den Ab-schluss eines entsprechenden Vertrages zwischen diesem und dem Kunden voraus, dessen Vorberei-tung und Abschluss allein dem Kunden obliegt.
12.4. Der Kunde ist verpflichtet, vor Montagebeginn die notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen einzuholen und/oder vorgeschriebene Anzeigen an Behörden zu erstatten. Weiterhin hat der Kunde alle anderen Voraussetzungen für die Durchführung der Leistung durch uns, wie z.B. die Überprüfung von Gebäuden und Aufstellflächen auf ihrer bauliche und/oder statische Eignung, zu erbringen. Wir sind berechtigt, vom Kunden einen Nachweis über das Vorliegen dieser Voraussetzungen zu verlangen.
12.5. Der Kunde hat auf seine Kosten dafür Sorge zu tragen, dass wir die vereinbarten Werkleistungen vor Ort ausführen können, insbesondere die hierfür notwendigen baulichen Voraussetzungen zu schaffen und sicherzustellen, dass wir und unsere Erfüllungsgehilfen uneingeschränkten Zugang zum Montage-platz haben.
12.6. Der Kunde ist zur Erklärung der Abnahme verpflichtet, sofern keine wesentlichen Mängel vorhanden sind. Sofern vertraglich eine förmliche Abnahme vorgesehen ist, wird das Ergebnis der Abnahme in einem gemeinsamen Abnahmeprotokoll festgehalten. Der Kunde ist zur Verweigerung der Abnahme nur berechtigt, wenn unsere Leistungen wesentliche Mängel aufweisen.
12.7. Wenn der Kunde unser im Wesentlichen mangelfrei fertig gestelltes Werk trotz eines entsprechenden Verlangens nicht abnimmt, wird er zur Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert. Als angemessen gilt eine Frist von zwei Wochen. Wenn diese Frist ergebnislos abgelaufen ist, gilt das Werk als abgenommen gemäß § 640 Abs. 2 S. 1 BGB. Im Übrigen erfolgt die Abnahme konkludent durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme des Werks oder durch ein sonstiges Verhalten des Kunden, aus dem sich die Anerkennung der Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht entnehmen lässt.
12.8. Der Kunde ist verpflichtet etwaige Mängel uns gegenüber unverzüglich zu rügen.
13.1. Die Regelungen dieser Ziff. 13 gelten für alle Planungsleistungen, unabhängig davon, ob sie im Rah-men der Angebotserstellung oder aufgrund eines individuellen Auftrags des Kunden erbracht werden oder ob sie entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen.
13.2. Der Kunde ist verpflichtet, uns auch ohne gesonderte Anforderung sämtliche Unterlagen, die zur Er-bringung einer ordnungsgemäßen Planung benötigt werden, wie Baupläne, Skizzen, Maßangaben usw., richtig, rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Er hat uns ferner von allen Vorgän-gen und Umständen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während un-serer Tätigkeit bekannt werden.
13.3. Wir sind nicht verpflichtet, die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der Unterlagen und Angaben nach-zuprüfen.
13.4. Soweit Fristen zu beachten sind, haben wir für ihre Wahrung nur dann zu sorgen, wenn und soweit der Kunde die erforderlichen Unterlagen und Angaben zur Verfügung gestellt hat.
13.5. Erstellen wir für den Kunden im Rahmen der Planung Wirtschaftlichkeits-, Stromertrags- oder sonstige Ertrags- und/oder Finanzierungsberechnungen, so sind diese, soweit nicht ausdrücklich anders be-zeichnet, lediglich unverbindliche Beispielrechnungen. Durch uns dabei verwendete Berechnungs-grundlagen, wie Energiepreise, Sonnenscheindauer und ähnliches haben lediglich beispielhaften Cha-rakter. Aus alledem können demzufolge keinerlei vertragliche Verpflichtungen und/oder sonstige Leis-tungszusicherungen der SolarLoader+ GmbH abgeleitet werden.
14.1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
14.2. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die An-wendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gem. Ziff. 7.2. Satz 1 und Satz 2 (a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjäh-rungsfristen.
15.1. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundes-republik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. Ziff. 5. dieser AGB un-terliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
15.2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Ge-richtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden nach unserer Wahl Köln oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen den uns ist in diesen Fällen jedoch Köln ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
15.3. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 14.06.2022